Das Betriebspraktikum wird als eine für alle Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe verpflichtende Schulveranstaltung durchgeführt. Es stellt einen wichtigen Beitrag zu einer frühzeitigen beruflichen Orientierung dar. Die Vermittlung konkreter Vorstellungen von Berufs- und Arbeitswelt soll den Entscheidungsprozess für die Berufswahl erleichtern, die gerade Gymnasiasten und Abiturienten besonders schwerfällt.
Im Zusammenhang mit dem Praktikum wird auf die Biostoffverordnung hingewiesen.
Beschäftigte (auch Praktikanten), die bei ihrer Tätigkeit mit biologischen Stoffen in Berührung kommen, müssen laut Arbeitsrecht besonders geschützt werden. Um diesen Arbeitsschutz gewährleisten zu können, wurde im Jahr 1999 die sogenannte „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen“ (kurz: Biostoffverordnung) verabschiedet. Nach dieser Verordnung werden die Biostoffe in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt. An dieser Einstufung orientieren sich die notwendigen Schutzmaßnahmen, für deren Einhaltung der Arbeitgeber zuständig ist.
Die Biostoffverordnung kann auf folgender Internetseite nachgelesen werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013/BioStoffV.pdf