Probeunterricht

Am Probeunterricht müssen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die von einer staatlich genehmigten Grundschule (z.B. Montessori-Schule) kommen, sowie Schülerinnen und Schüler, die einen Durchschnitt in Mathematik, Deutsch sowie Heimat- und Sachkunde haben, der schlechter als 2,33 ist.

Die genauen Bestimmungen zum Probeunterricht finden Sie hier.

Der Probeunterricht besteht aus einem schriftlichen Teil mit landeseinheitlicher Aufgabenstellung in Deutsch und Mathematik und einem mündlichen Teil im Rahmen eines Unterrichts in Deutsch und Mathematik. Ihr Kind hat dieses Aufnahmeverfahren bestanden, wenn es die Gesamtnoten „ausreichend“ und „befriedigend“ erreicht. Bei einem Ergebnis von zweimal „ausreichend“ gilt der Probeunterricht als nicht bestanden. Die Eltern/Erziehungsberechtigten können in diesem Fall ihr Kind dennoch am Gymnasium anmelden, da hier der „Elternwille“ geltend gemacht werden kann. Das Gesamtkonzept zum Übertritt finden Sie hier.

Ergänzende Informationen des Kultusministeriums können Sie hier abrufen.

Termine für den Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik (schriftlich und mündlich) finden Sie hier: Link.

 

Der Probeunterricht wird von den Lehrerinnen und Lehrern des Gymnasiums gestaltet. Für den schriftlichen Teil gelten für alle Gymnasien in Bayern landeseinheitliche Aufgabenstellungen. Die Prüfungen der Vorjahre können Sie hier abrufen. Vorbereitungshilfen sind zudem im Buchhandel erhältlich. Ihr Kind sollte nur die üblichen Schreibutensilien mitbringen, Papier und Unterrichtsmaterialien stellt die Schule.

Über das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens werden Sie umgehend informiert.

Den Teilnehmern am Probeunterricht wünschen wir viel Erfolg!