Regeln zur Nutzung digitaler Geräte am DGK

Am Donau-Gymnasium ist es den Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht erlaubt, das Smartphone zu nutzen. 

Die Regelung sieht vor:

  1. Der Gebrauch von Handys ist auf dem gesamten Schulgelände (während der gesamten Unterrichtszeit (einschließlich der Mittagspause)) grundsätzlich untersagt.
  2. Handys ebenso wie die gekoppelten Peripheriegeräte (z.B. Kopfhörer) verbleiben ausgeschaltet und nicht sichtbar in der Schultasche (kein Flugmodus!).
  3. SmartWatches mit eigener SIM-Card dürfen nur im Uhrenmodus verwendet werden. Das Tragen einer SmartWatch o.ä. wird in Prüfungen als Unterschleif gewertet.
  4. Bei Verstößen werden die Geräte eingesammelt und können erst nach Schulschluss im Sekretariat abgeholt werden.
  5. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler dürfen nach Rücksprache mit einer Lehrkraft (vor dem Sekretariat) telefonieren oder dringende Nachrichten schreiben, um ihre Eltern zu benachrichtigen.
  6. Regelungen für die Oberstufe (wegen des Aufwuchses der Tabletklassen):
  1. Im Schuljahr 25/26 dürfen die Jahrgangsstufen 12 und 13 Handys zu unterrichtlichen Zwecken (nicht privat!) nutzen.
  2. Im Schuljahr 26/27 gilt diese Regelung nur noch für die 13. Jahrgangsstufe.
  3. Ab dem Schuljahr 27/28 ist das Handyverbot für alle Jahrgangsstufen verpflichtend.

Die Jahrgangsstufen 8-12, die am Projekt „Digitale Schule der Zukunft“ teilnehmen, können die entsprechenden Tablets oder Laptops benutzen. Dabei erklärt sich derjenige mit den Nutzungsbedingungen (Link) und den hier aufgeführten Regeln einverstanden:

  • Du versprichst, dass du das Gerät verantwortungsvoll nutzt, so dass niemand beleidigt oder bloßgestellt wird und auch kein Sachschaden
  • Du leistest den Anweisungen der Lehrkräfte Diese haben jederzeit das Recht, sich die digitale Mitschrift zeigen zu lassen oder welche Anwendung gerade geöffnet ist. Sie können die Nutzung der Geräte einschränken oder verbieten.
  • Du achtest die Gesetze, wie z.B. das Urheberrecht, vor allem das Recht am eigenen Bild.
  • Du unternimmst keinen Versuch, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder jugendgefährdende Inhalte aufzurufen.
  • Du respektierst den Unterricht als geschützten Raum und machst keine Fotos, Videos oder Audioaufnahmen von Personen oder Inhalten ohne Erlaubnis der Lehrkraft.
  • Wenn die Regeln nicht eingehalten werden, kann einzelnen SchülerInnen die Nutzung eigener digitaler Geräte auf bestimmte Zeit oder dauerhaft untersagt werden.
  • Ein Recht auf Verfügbarkeit, Wartung oder Pflege des Internets oder der eigenen Geräte besteht nicht.
  • Es besteht in keiner Weise Schadensersatzanspruch gegenüber der Schule, wenn das eigene Gerät zu Schaden kommt.

Nutzung der Tablets/Laptops

Freie Nutzung

  • Vor Unterrichtsbeginn bis 7.20 Uhr in der Aula, auf dem Pausenhof und an der Bushaltestelle
  • In der Mittagspause und nach Unterrichtsschluss (12.30 Uhr) in der Aula, auf dem Pausenhof und an der Bushaltestelle
  • In den Aufenthaltsräumen der Kollegstufe für die Kollegstufe
  • In Freistunden für die Kollegstufe in der Mensa – nicht in den Pausen
  • Immer zu unterrichtlichen Zwecke

Eingeschränkte Nutzung

  • Während des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft (Standardeinstellung: Flugmodus).
  • Digitale Heftführung ist nur mit Einverständnis der Lehrkraft und mit geeignetem Gerät (Leistung, Bildschirmgröße, Eingabemöglichkeiten) möglich.

Keine Nutzung

  • In den Treppenhäusern
  • Auf den Toiletten
  • In den Umkleiden