Mit diesem Stipendium können Schülerinnen und Schüler, die bedürftig und begabt sind, mit einem Betrag bis maximal 500,- € bei der Beschaffung teurerer Lernmittel gefördert werden, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Musikinstrumente, Tablets), oder zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen, aber keine Schüleraustauschmaßnahmen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen.
Die Begabung wird je nach beabsichtigter Verwendung des Geldes an der Schule nach Noten oder Gesprächen mit der entsprechenden Lehrkraft geprüft.
Als bedürftig/mittellos kann jede Schülerin bzw. jeder Schüler angesehen werden, die bzw. der Leistungen nach dem BAföG oder dem BayAföG erhält. Bedürftigkeit kann ebenfalls angenommen werden, wenn das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach § 25 Abs. 1 BAföG zuzüglich des einfachen Freibetrags nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG für jedes unterhaltsberechtigte Kind, einschließlich der Schülerin bzw. des Schülers selbst. Die Freibeträge nach den Vergaberichtlinien betragen derzeit:
- monatlicher Freibetrag vom Nettoeinkommen der miteinander verheirateten Eltern, wenn sie nicht dauernd getrennt leben: € 5.080,-
- monatlicher Freibetrag vom Nettoeinkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen: € 3.380,-
- zusätzlicher Freibetrag für jedes unterhaltsberechtigte Kind einschließlich der bzw. des Auszubildenden: € 770,-; Der Betrag vermindert sich um das Einkommen des Kindes.
Das Stipendium kann im Laufe der Schulzeit in der Regel nur zweimal in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise auf dem Antrag.
Um den Antrag bearbeiten zu können benötigen wir
- die ersten zwei Seiten des Antrags vollständig ausgefüllt,
- einen Einkommensnachweis und
- eine vollständig unterschriebene datenschutzrechtliche Einwilligung in die Bearbeitung der personenbezogenen Daten).
Falls Sie das Stipendium in Anspruch nehmen möchten, geben Sie die notwendigen Unterlagen vollständig und unterschrieben bis zum 20.10.2025 im Sekretariat ab oder senden Sie diese innerhalb der genannten Frist an:
Donau-Gymnasium Kelheim
zu Hd. Wolfgang Plank
Rennweg 61
93309 Kelheim

