Wirtschaft und Recht

Wirtschaftliches Handeln ist ein wesentlicher Bestandteil des Zusammenlebens unserer Gesellschaft. Der Unterricht im Fach Wirtschaft und Recht soll die Schülerinnen und Schüler zu mündigen Wirtschaftsbürgern erziehen. Sie sollen in ihrem Lebensumfeld selbstbestimmt wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen beurteilen, ökonomische Entscheidungen treffen und solidarisch Verantwortung für andere übernehmen können. Dabei prägt die Wirtschafts- und Rechtsordnung in entscheidendem Maß gesellschaftliche und politische Strukturen und Prozesse. Sie gibt den Rahmen vor, in dem Haushalte und Unternehmen wirtschaftlich handeln und entscheiden können, außerdem definiert und gewährleistet sie die grundlegenden ökonomischen Freiheiten des Einzelnen. Diese Bedeutung der Wirtschafts- und Rechtsordnung soll am Gymnasium vor allem das Fach Wirtschaft und Recht aufzeigen.

Das Fach Wirtschaft und Recht leistet zudem einen unverzichtbaren Beitrag zur Werteerziehung der Jugendlichen. Diskussionen zu wirtschaftsethischen, rechtlichen und sozialen Themen helfen den Schülerinnen und Schülern, ihre eigene gesellschaftliche Rolle zu finden. Dies schafft Verantwortungsbereitschaft, Urteilsfähigkeit, soziale Sensibilität und Konfliktfähigkeit.

Durch Expertenreferate, Betriebspraktika oder Betriebserkundungen hat das Fach Wirtschaft und Recht einen starken Praxisbezug und nimmt eine Schlüsselstellung im Kontakt der Schule zur Arbeitswelt ein. Aber auch innerhalb des Schullebens lässt sich z.B. durch die Gründung eines Schülerunternehmens oder durch Planspiele und Fallstudien die Wirklichkeit simulieren.

Wirtschaft und Recht ist in den Jahrgangsstufen 9 und 10 Pflichtfach(zweistündig) und kann als schriftliches und mündliches Abiturfach gewählt werden.

Weiterführende Links:

Das Fach Wirtschaft und Recht auf der Homepage des ISB

Praktikum im Fach Wirtschaft und Recht


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