Am Donau-Gymnasium Kelheim kannst du dein Smartphone, Tablet oder Laptop benutzen. Wenn du das machst, erklärst du dich mit den Nutzungsbedingungen (Link) und den hier aufgeführten Regeln einverstanden:
- Du versprichst, dass du das Gerät verantwortungsvoll nutzt, so dass niemand beleidigt oder bloßgestellt wird und auch kein Sachschaden
- Du leistest den Anweisungen der Lehrkräfte Diese haben jederzeit das Recht, sich die digitale Mitschrift zeigen zu lassen oder welche Anwendung gerade geöffnet ist. Sie können die Nutzung der Geräte einschränken oder verbieten.
- Du achtest die Gesetze, wie z.B. das Urheberrecht, vor allem das Recht am eigenen Bild.
- Du unternimmst keinen Versuch, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder jugendgefährdende Inhalte aufzurufen.
- Du respektierst den Unterricht als geschützten Raum und machst keine Fotos, Videos oder Audioaufnahmen von Personen oder Inhalten ohne Erlaubnis der Lehrkraft.
- Wenn die Regeln nicht eingehalten werden, kann einzelnen SchülerInnen die Nutzung eigener digitaler Geräte auf bestimmte Zeit oder dauerhaft untersagt werden.
- Ein Recht auf Verfügbarkeit, Wartung oder Pflege des Internets oder der eigenen Geräte besteht nicht.
- Es besteht in keiner Weise Schadensersatzanspruch gegenüber der Schule, wenn das eigene Gerät zu Schaden kommt.
Bei Zeit und Ort der Nutzung digitaler Geräte wird unterschieden zwischen Tablets bzw. Laptops, welche für den Unterricht genutzt werden, und Smartphones.
Smartphone
Freie Nutzung
- Vor Unterrichtsbeginn bis 7.20 Uhr in der Aula, auf dem Pausenhof und an der Bushaltestelle
- In der Mittagspause und nach Unterrichtsschluss (12.30 Uhr) in der Aula, auf dem Pausenhof und an der Bushaltestelle
- In den Aufenthaltsräumen der Kollegstufe für die Kollegstufe
- In Freistunden für die Kollegstufe in der Mensa – nicht in den Pausen
Eingeschränkte Nutzung
- In der Pause
- Handyzone: überdachter Bereich im Pausenhof
B. Schreiben kurzer Nachrichten, nicht spielen
- Handyzone: überdachter Bereich im Pausenhof
- Während des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft (Standardeinstellung: Flugmodus).
Keine Nutzung
- In den Gängen
- In den Treppenhäusern
- Auf den Toiletten
- In den Umkleiden
Tablet/Laptop
Freie Nutzung
- wie beim Smartphone
- Immer zu unterrichtlichen Zwecken bei digitaler Heftführung
Eingeschränkte Nutzung
- Während des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft (Standardeinstellung: Flugmodus).
- Digitale Heftführung ist mit Einverständnis der Lehrkraft und mit geeignetem Gerät (Leistung, Bildschirmgröße, Eingabemöglichkeiten) möglich.
- Ab der 10. Jahrgangsstufe ist die digitale Heftführung grundsätzlich erlaubt. Trotzdem können einzelne Unterrichtsphasen nach Ermessen der jeweiligen Lehrkraft ohne digitale Hilfsmittel stattfinden. In den übrigen Jahrgangsstufen entscheidet die Lehrkraft.
Keine Nutzung
- In den Treppenhäusern
- Auf den Toiletten
- In den Umkleiden