Umfassende Informationen können auf der Kultusministeriumsseite Übertritt und Schulwechsel in Bayern abgerufen werden. Die wichtigsten Bestimmungen haben wir für Sie folgend zusammengestellt.
Übertritt aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule
Besucht Ihr Kind eine staatliche Grundschule, bekommt es ein Übertrittszeugnis. Wenn der Notendurchschnitt aus den Einzelnoten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde 2,33 oder besser ist, erhält Ihr Kind die gymnasiale Eignung zugesprochen und somit die Berechtigung an ein Gymnasium überzutreten.
Wenn der Notendurchschnitt der Einzelnoten aus den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde schlechter als 2,33 ist, ist der Übertritt nur nach bestandenem Probeunterricht möglich.
Die genauen Bestimmungen zum Übertritt von der Grundschule an das Gymnasium finden Sie hier.
Übertritt aus der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule
Bei einer Durchschnittsnote von mindestens 2,00 aus den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule ist der Übertritt in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums uneingeschränkt möglich. Ein Probeunterricht findet nicht statt. Die Voranmeldung erfolgt mit dem Halbjahreszeugnis.
Die genauen Bestimmungen zum Übertritt von der Mittelschule an das Gymnasium finden sie hier.
Übertritt aus der 5. und 6. Jahrgangsstufe der Realschule
Bei Vorliegen der Vorrückungserlaubnis und einem Notendurchschnitt von mindestens 2,50 in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Realschule ist der Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums uneingeschränkt möglich. Ein Probeunterricht findet nicht statt. Die Voranmeldung erfolgt mit dem Halbjahreszeugnis.
Wird im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 der Realschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ein Notendurchschnitt von mindestens 2,00 erreicht, ist ein Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums möglich. Wird in der 6. Jahrgangsstufe der Realschule im Jahreszeugnis ein Notendurchschnitt von mindestens 2,00 in denselben Fächern erreicht, ist der Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ebenfalls möglich.
Die Bestimmungen zum Übertritt von der Realschule an das Gymnasium finden sie hier.